Konditionen

Anderslautende schriftliche, auf den Einzelfall bezogene Abmachungen ausgenommen, gelten die nachfolgenden Bestimmungen bei Käufen und Dienstleistungen.

Preis
Massgebend ist der Preis in CHFr., die Angaben in € oder US$ sind unverbindlich und sind von den Wechselkursen abhängig. Wechselkurse Die Preise sind rein netto, ohne Verpackung und ab St. Gallen. Die Verpackung wird zu Selbstkostenpreisen verrechnet, über 1000.-CHFr. Warenwert ist die Verpackung im Preis inbegriffen.

Zahlung
Rechnungen sind innert 10 Tagen rein netto zahlbar.
Bei Arbeiten, die auf Kundenwunsch gestaltet / geplant / hergestellt werden, ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung von 50% des Offertbetrages fällig.
Lieferungen an Neukunden erfolgen nur gegen Nachnahme, Barzahlung bei Übergabe oder Vorauszahlung auf Bankkonto.
Während eines allfälligen Verzuges ist die INTARSIA GmbH berechtigt, sämtliche noch offenen Lieferungen aus anderen Geschäften mit dem Kunden zurückzuhalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Nachnahme zu liefern.

Lieferung
Die Gefahr geht ab Versandbereitschaft auf den Käufer über. Der Transport ist durch den Verkäufer bis zum Betrag von 10‘000CHFr. versichert.  Allfällige Transportschäden sind unverzüglich der Post, Bahn, Spediteur oder der INTARSIA GmbH zu melden.

Lieferfrist
Die INTARSIA GmbH bemüht sich, die vereinbarten Lieferfristen einzuhalten. Sofern jedoch kein fester Termin schriftlich vereinbart wurde, sind die angegebenen Liefertermine unverbindlich. 

Mängelrügen und Beanstandungen
Mängelrügen äusserer Art sowie Beanstandungen sind spätestens 7 Tage nach Erhalt der Sendung schriftlich mitzuteilen.

Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von INTARSIA GmbH.

Urheberrecht
Sämtliche technischen Zeichnungen, Konzepte, Skizzen und dergleichen, die die INTARSIA GmbH im Rahmen der Beratung (oder des Auftrages) anfertigt und dem Kunden bekanntgibt (unabhängig ob mündlich oder schriftlich), sind ihr geistiges Eigentum und urheberrechtlich geschützt.

Gerichtsstand / anzuwendendes Recht
Für die richterliche Beurteilung ist schweizerisches Recht anzuwenden. Gerichtsstand ist St. Gallen.